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Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach | Online: https://www.vg-mistelbach.de/
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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Herr Lippert | 09201 987-23 | OG 14 |