Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

 

Die Gemeinde Mistelbach beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

 

 

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Mistelbach in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

 

IST-Versorgung

Nutzungsbedingungen

Verpflichtungserklärung*

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

 

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

 

 

 

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Mistelbach gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 24.12.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

 

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ACHTUNG:

Die Frist der Rückmeldung zur Markterkundung wird bis zum 20.01.2022 verlängert!

Die Frist zur Anforderung der Adressliste wird bis zum 13.01.2022 verlängert!

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Markterkundung_Bekanntmachung

 

 

 

Modul 3: Ergebnis Markterkundung

Die Gemeinde Mistelbach hat im Zeitraum vom 10.11.2021 – 20.01.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Ergebnis Markterkundung

 

 

Modul 4: Aufhebung des Auswahlverfahrens

Der Gemeinde Mistelbach wurde von einem Netzbetreiber noch während des Auswahlverfahrens ein Angebot für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des ausgewiesenen Erschließungsgebietes ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln gemacht.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dieses Angebot zu nutzen. Die Ausschreibungsgrundlage ist damit nicht mehr gegeben und das Auswahlverfahren wird aufgehoben.