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Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach | Online: https://www.vg-mistelbach.de/
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Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
Hinweise:
Zuständigkeit
Für die Ausstellung des Passes ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).
Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!
Verdoppelung der Gebühren:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Frau Dorsch | 09201 987-10 | EG 01 | |
Frau Bauer | 09201 987-28 | EG 02 |